Gutachten für die
Fachrichtung Winterdienst
Von einem Sachverständigen, ob öffentlich vereidigt oder als freier Sachverständige tätig, wird erwartet, dass er auf einem Spezialgebiet über ein umfangreiches Wissen und Erfahrung verfügt. Neben der fachlichen Aufarbeitung einer vorgegebenen Aufgabenstellung ist es erforderlich, sowohl dem in einer prozessualen Auseinandersetzung eingebundenen Juristen als auch dem privaten Auftraggeber den Gutachteninhalt erläutern zu können. Unsere Auftraggeber, darunter Rechtsanwälte, Versicherungsgesellschaften und private Personen, können sich darauf verlassen, dass die fachliche Aufarbeitung dessen Auftrags zur Gutachtenerstellung nach bestem Wissen und Gewissen zur Durchführung gebracht wird.

Gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierter Sachverständiger für den Fachbereich Winterdienst.
Leistungen
Privatgutachten
Auftraggeber für ein Privatgutachten können Privatpersonen,
juristische Personen, Firmen, Versicherungen, Verwaltungen,
Organisationen, Verbände oder vergleichbare Einrichtungen sein.
Dies kann sowohl im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens
geschehen, als auch als Grundlage für eine gütliche Einigung
eines aufgetretenen Konflikts.


Privatgutachten
Auftraggeber für ein Privatgutachten können Privatpersonen, juristische Personen, Firmen, Versicherungen, Verwaltungen, Organisationen, Verbände oder vergleichbare Einrichtungen sein. Dies kann sowohl im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens
geschehen, als auch als Grundlage für eine gütliche Einigung eines aufgetretenen Konflikts.
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Gerichtsgutachten
Gerichte und Staatsanwaltschaften müssen auf Sachverständige zurückgreifen, um fachliche Fragen in Bezug auf strittige Sachverhalte fachlich beurteilen zu lassen. Wird ein Gutachter durch ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft zu einem Gutachten herangezogen, ist er diesfalls gerichtlicher Sachverständiger. Er hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er fachlich dazu in der Lage oder öffentlich bestellt ist.
Schiedsgutachten
Mit der Hilfe eines Schiedsgutachtens können Parteien bei
einer Auseinandersetzung bzw. einer rechtlichen Streitigkeit
einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch einen
Sachverständigen klären lassen. Das Schiedsgutachten soll von
beiden Parteien akzeptiert werden und ist nur in sehr begrenzten
Fällen anfechtbar. Von einem Sachverständigen ist zu erwarten,
dass er objektiv, unabhängig vom Auftraggeber und unparteilich ist.
Diese erforderlichen Eigenschaften kommen insbesondere bei einem Schiedsgutachten zum Tragen.


Schiedsgutachten
Mit der Hilfe eines Schiedsgutachtens können Parteien bei einer Auseinandersetzung bzw. einer rechtlichen Streitigkeit einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch einen Sachverständigen klären lassen. Das Schiedsgutachten soll von beiden Parteien akzeptiert werden und ist nur in sehr begrenzten Fällen anfechtbar. Von einem Sachverständigen ist zu erwarten, dass er objektiv, unabhängig vom Auftraggeber und unparteilich ist.
Diese erforderlichen Eigenschaften kommen insbesondere bei einem Schiedsgutachten zum Tragen.