Privatgutachten und Schiedsgutachten in Berlin

Entdecken Sie meine Leistungen für Gutachten im Bereich Winterdienst!

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Privatgutachten

Auftraggeber für ein Privatgutachten können Privatpersonen, juristische Personen, Firmen, Versicherungen, Verwaltungen, Organisationen, Verbände oder vergleichbare Einrichtungen sein. Dies kann sowohl im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens geschehen als auch als Grundlage für eine gütliche Einigung eines aufgetretenen Konflikts.

Gerichtsgutachten

Gerichte und Staatsanwaltschaften können auf Sachverständige zurückgreifen, um fachliche Fragen in Bezug auf strittige Sachverhalte fachlich beurteilen zu lassen, wobei der Sachversständige strikt an den gerichtlichen Beweisbeschluss gebunden ist. Wird ein Gutachter durch ein Gericht oder eine Staatsanwaltschaft zu einem Gutachten herangezogen, ist er diesfalls gerichtlicher Sachverständiger. Er hat der Ernennung Folge zu leisten, wenn er fachlich dazu in der Lage oder öffentlich bestellt ist.

Schiedsgutachten

Mit der Hilfe eines Schiedsgutachtens können Parteien bei einer Auseinandersetzung bzw. einer rechtlichen Streitigkeit einzelne Rechts- und Tatsachenfragen verbindlich durch einen Sachverständigen klären lassen. Das Schiedsgutachten soll von beiden Parteien akzeptiert werden und ist nur in sehr begrenzten Fällen anfechtbar. Von einem Sachverständigen ist zu erwarten, dass er objektiv, unabhängig vom Auftraggeber und unparteilich ist. Diese erforderlichen Eigenschaften kommen insbesondere bei einem Schiedsgutachten zum Tragen. 

Gutachten bei Winterunfällen auf Grundstücken und Gehwegen

Winterunfälle auf Gehwegen infolge von Reif-, Schnee- bzw. Eisglätte erfordern immer wieder den Einsatz eines Sachverständigen.

Wer aufgrund eines Sturzes bei Glätte im Winter verletzt wurde, hat möglicherweise private Ansprüche auf Schadenersatz oder Schmerzensgeld, die ernsthaft geprüft werden sollten. Sachverständige werden als außenstehende Experten in bestimmten Streitfällen von Geschädigten bzw. deren Rechtsanwälte-/innen, von Versicherungsgesellschaften oder vom Gericht bestellt. Sämtliche Mängel werden von mir dokumentiert, die nachweislich auf den Unfall zurückzuführen sind. Das Gutachten enthält die Beurteilung eines Geschehens oder eines Zustands. Hierzu ein Fallbeispiel: Ein Fußgänger rutscht nach Glättebildung im Winter auf einem Gehweg aus und fordert Entschädigung wegen schwerer Verletzung.

Der Rechtsanwalt des Betroffenen wirft dem Grundstückseigentümer grobe Fahrlässigkeit vor, da weder Schnee beseitigt war noch Streumaßnahmen ergriffen wurden. Zur Klärung, ob ein Verschulden des Grundstückseigentümers vorliegt, wird ein Sachverständiger beauftragt. Anhand eines Gutachtens soll festgestellt werden, ob die Schnee- und Eisglättebeseitigung sach- und fachgerecht erfolgt ist. Der Sachverständige ermittelt die Unfallursachen anhand von Wetter- und Witterungssituation mit Messwerten, der Gehwegoberflächenbeschaffenheit sowie von Räum- und Streuprotokollen des Winterdienstauszuführenden zum Unfallzeitpunkt.

Der Sachverständige stellt in dem Gutachten zunächst Tatsachen fest und erstellt danach Schussfolgerungen. Das Gutachten ist eine verbindliche und schriftliche Aussage eines Sachverständigen. Sollten Sie Ansprüche nach einem Glätteunfall geltend machen oder unberechtigte Forderungen Geschädigter abwehren wollen, unterstütze ich Sie gerne.

Haben Sie noch Fragen zu meinen Leistungen für Gutachten?

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